Rückerstattungen und Entschädigungen bei Bahnverspätungen
Gemäß und für die Zwecke der EU-Verordnung Nr. 782/2021, mit der die EG-Verordnung 1371/2007 geändert wurde, können Passagiere bei Ankunftsverspätungen von mehr als 60 Minuten zwischen folgenden Optionen wählen:
- Erstattung des noch nicht zurückgelegten Teils der Reise;
- Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung, wenn Sie die Reise nicht antreten wollen;
- eine vollständige Rückerstattung (einschließlich des bereits geleisteten Teils), wenn die Fortsetzung der Reise im Hinblick auf das ursprüngliche Programm nicht mehr sinnvoll ist; in diesem Fall hat der Passagier die Möglichkeit, so bald wie möglich zum Abfahrtsort zurückzukehren, bevor er das endgültige Ziel erreicht;
- Setzen Sie Ihre Reise zu Ihrem endgültigen Zielort so schnell wie möglich mit den von Ferrovie del Gargano bereitgestellten Ersatzdiensten fort;
- Setzen Sie Ihre Reise zu Ihrem endgültigen Ziel zu einem späteren Zeitpunkt fort.
Für Inhaber von Zeitkarten entspricht die Rückerstattung dem Tagesanteil des vollen Preises der Zeitkarte. Um eine Rückerstattung für eine gekaufte, aber aus den oben genannten Gründen nicht genutzte Fahrkarte zu erhalten, muss der Fahrgast innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis, das den Rückerstattungsantrag ausgelöst hat, bei einer Einzelfahrkarte (die bereits am Ausgangsbahnhof entwertet wurde) oder innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit bei Wochen- und Monatskarten einen Antrag bei Ferrovie del Gargano stellen.
- durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars;
- per E-Mail an die Adresse dar@fergargano.it;
- per Post an Ferrovie del Gargano – Richtung Foggia – 71121 – Via S. Severo nr.96 – Italien 96.
Bei Nichterscheinen zum Verfall der Ansprüche muss dem Antrag das Reisedokument beigefügt werden. Er muss außerdem Datum, Ort, Uhrzeit und Route der versäumten Beförderung angeben.
Unabhängig davon, ob eine Rückerstattung oder Entschädigung gewährt wird oder nicht, wird das Unternehmen den Antragsteller innerhalb von dreißig Tagen nach Einreichung des Antrags benachrichtigen.
Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung/des Schadensersatzes innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung des Unternehmens.
Wird der Antrag nicht angenommen, kann der Kunde eine Beschwerde zweiter Instanz bei der Transportaufsichtsbehörde – Via Nizza n. 230 – 10126 Turin – Italien – einreichen.
Die Rückerstattung kann auf Wunsch des Kunden durch die Ausstellung eines neuen, von Ferrovie del Gargano bezahlten Fahrscheins über denselben Betrag ersetzt werden.
Unbeschadet des Anspruchs auf Beförderung kann der Fahrgast, wenn er keine Rückerstattung beantragt hat und die Reise zum endgültigen Bestimmungsort so bald wie möglich mit Ersatzbussen, mit der nächstmöglichen Verbindung oder auf einer alternativen Reiseroute ohne Zahlung eines Preisunterschieds fortgesetzt hat, eine Entschädigung für die Verspätung zwischen dem Start- und dem Zielort der Reise in Höhe von Folgendem verlangen:
- 25 % des Ticketpreises bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten;
- Bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr werden 50 % des Ticketpreises fällig.
Für Dauerkarteninhaber wird die Entschädigung anhand der oben genannten Prozentsätze auf Basis des Tagesanteils der vollen Kosten der Dauerkarte berechnet.
Um aus den oben genannten Gründen eine Entschädigung zu erhalten, muss der Fahrgast innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis im Falle eines Einzeltickets (das bereits am Ausgangsbahnhof entwertet wurde) oder innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrscheins im Falle von Monatskarten einen Antrag bei der Ferrovie del Gargano stellen:
- durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars;
- per E-Mail an die Adresse dar@fergargano.it;
- per Post an Ferrovie del Gargano – Richtung Foggia – 71121 – Via S. Severo nr.96 – Italien 96.
Bei Androhung des Verfalls muss dem Antrag das Reisedokument beigefügt werden.
Darüber hinaus müssen Sie folgende Angaben machen: Tag, Ort, Uhrzeit und Route der versäumten Dienstleistung.
Unabhängig davon, ob eine Rückerstattung oder Entschädigung gewährt wird oder nicht, wird das Unternehmen den Antragsteller innerhalb von dreißig Tagen nach Einreichung des Antrags benachrichtigen.
Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung/des Schadensersatzes innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung des Unternehmens.
Wird der Antrag nicht angenommen, kann der Kunde eine Beschwerde zweiter Instanz bei der Transportaufsichtsbehörde – Via Nizza n. 230 – 10126 Turin – Italien – einreichen – https://www.autorita-trasporti.it/reclami-di-seconda-istanza/
Die Entschädigung kann auf Wunsch des Kunden durch die Ausstellung eines neuen, von Ferrovie del Gargano bezahlten Fahrscheins in Höhe des zu entschädigenden Betrags ersetzt werden.
Monatskarteninhaber, die auf der auf der Fahrkarte angegebenen Strecke eine Reihe von Verspätungen von mehr als 15 Minuten oder Zugausfälle erleben, die mindestens 10 % der planmäßigen Züge betreffen, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Preises der Monatskarte.
Um aus den oben genannten Gründen eine Entschädigung zu erhalten, muss der Fahrgast einen Antrag bei der Ferrovie del Gargano einreichen:
- indem Sie das entsprechende Formular auf der Website ausfüllen https://www.staging.ferroviedelgargano.com/it-it/Contattaci/Rimborsi-Indennizzi-Servizi-Ferroviari;
- a mezzo posta elettronica all’indirizzo dar@fergargano.it;
- per Post an Ferrovie del Gargano – Richtung Foggia – 71121 – Via S. Severo nr.96 – Italien 96.
Bei Androhung des Verfalls muss dem Antrag das Reisedokument beigefügt werden.
Darüber hinaus müssen Sie folgende Angaben machen: Tag, Ort, Uhrzeit und Route der versäumten Dienstleistung.
Unabhängig davon, ob eine Rückerstattung oder Entschädigung gewährt wird oder nicht, wird das Unternehmen den Antragsteller innerhalb von dreißig Tagen nach Einreichung des Antrags benachrichtigen.
Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung/des Schadensersatzes innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung des Unternehmens.
Wird der Antrag nicht angenommen, kann der Kunde eine Beschwerde zweiter Instanz bei der Transportaufsichtsbehörde – Via Nizza n. 230 – 10126 Turin – Italien – einreichen – https://www.autorita-trasporti.it/reclami-di-seconda-istanza/. Die Entschädigung kann auf Wunsch des Kunden durch die Ausstellung eines neuen, von Ferrovie del Gargano bezahlten Fahrscheins in Höhe des zu entschädigenden Betrags ersetzt werden.
Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung, wenn:
- Der zu erstattende oder zu entschädigende Betrag beträgt weniger als 4,00 €.
- Der Fahrgast wurde vor dem Kauf des Tickets über die Verspätung informiert oder, falls die Verspätung der planmäßigen Ankunftszeit weniger als 60 Minuten beträgt, wird ihm die Weiterreise mit einem alternativen Ersatzverkehr angeboten.
- Der Fahrgast ist im Besitz von Aktions- oder Freifahrkarten;
- in allen anderen Fällen, die nicht der Verantwortung der Ferrovie del Gargano zuzurechnen sind.
Antragsformular für Entschädigung
Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus.