Fahrradtransport im Zug
Gemäß der speziellen Bestimmung der Region Apulien ist die Beförderung von Fahrrädern und Rollern in Regionalzügen kostenlos, sofern der Fahrgast am Fahrkartenschalter oder an einer autorisierten Verkaufsstelle den entsprechenden kostenlosen Fahrschein für den „Fahrradzuschlag“ abholt.
Im Falle eines fehlenden oder fehlerhaften Zuschlags wird der Fahrgast, sofern dies die Verfügbarkeit zulässt, an Bord durch die Ausstellung eines Zuschlags zum Preis von 2,00 € entschädigt.
Alle faltbaren Fahrräder können, sofern sie in ihren entsprechenden Transportboxen aufbewahrt werden, kostenlos befördert werden, ohne dass ein zusätzliches Fahrticket erforderlich ist.
Verstöße und Sanktionen werden durch das Präsidialdekret 753/80 und das Regionalgesetz 18/2002 geregelt.
Das Unternehmen führt keine Lagertätigkeiten durch und ist daher nicht für Diebstahl oder Manipulation an abgestellten Fahrrädern verantwortlich.
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